Sie möchten einen Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben? Dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular.
Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung an uns übermittelt. Alle Hinweise unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens bearbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Alternativ zum untenstehenden Formular können Sie Ihren Hinweis auch per E-Mail an info@mqm-miebach.de senden.
Sie erreichen uns auch persönlich unter der Telefonnummer +49 2266 – 4793 760 oder per WhatsApp unter dieser Nummer. Nach Absprache können Sie uns Ihren Hinweis auch persönlich übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist, dass das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber, auf das sich Ihr Hinweis bezieht, uns als interne Meldestelle beauftragt hat.
Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit einem Unternehmen bzw. Beschäftigungsgeber stehen, bei dem wir als interne Meldestelle beauftragt sind, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher nicht bearbeitet.
Wie läuft eine Meldung nach dem HinSchG typischerweise ab?
Unsere interne Meldestelle ist sich der Bedeutung von Vertraulichkeit und Datenschutz bewusst. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Identität als Hinweisgeber bei uns in sicheren Händen ist. Wir behandeln Ihre Meldung diskret und vertraulich, um Ihre Privatsphäre zu schützen und mögliche Nachteile für Sie zu vermeiden.
Hier können Sie ihren Hinweis abgeben.
Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
Neben der hier möglichen Meldung über uns als interne Meldestelle für die mit uns vertraglich verbundenen Unternehmen sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) vor, auf dessen Internetseite hiermit verwiesen wird. -> Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz