Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine deutsche gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, Personen, die Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden, zu schützen. Es gewährt diesen Hinweisgebern Schutz vor beruflichen Benachteiligungen oder rechtlichen Konsequenzen seitens ihres Arbeitgebers. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, interne Meldesysteme einzurichten, die eine vertrauliche und anonyme Meldung von Missständen ermöglichen. Es regelt zudem den Umgang mit den gemeldeten Informationen und legt fest, wie die Identität des Hinweisgebers geschützt werden muss. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz, Integrität und Rechtmäßigkeit in Unternehmen und Organisationen zu fördern.

In der heutigen Geschäftswelt gewinnt die Einhaltung ethischer Standards und die Förderung einer transparenten und integren Unternehmenskultur zunehmend an Bedeutung. Selbst Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können erheblich von der Einrichtung einer Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes profitieren.

Hier sind einige Gründe, warum Unternehmen (auch kleine) diese Möglichkeit in Betracht ziehen sollten:

  1. Früherkennung von Fehlverhalten:

Unternehmen sind nicht immun gegen Fehlverhalten oder Verstöße. Eine interne Meldestelle ermöglicht es Mitarbeitern, Bedenken frühzeitig zu äußern, bevor kleine Probleme zu großen Herausforderungen werden. Dies unterstützt eine rechtzeitige Korrektur von Fehlverhalten und schützt den Ruf des Unternehmens.

  1. Schutz vor Reputationsschäden:

Der Ruf eines Unternehmens ist von unschätzbarem Wert, unabhängig von seiner Größe. Durch die Bereitstellung einer sicheren Meldestelle können interne Angelegenheiten diskret behandelt werden, wodurch das Risiko von öffentlichen Skandalen oder Rechtsstreitigkeiten verringert wird, die den guten Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen könnten.

  1. Mitarbeiterengagement und Vertrauen:

Die Einrichtung einer Meldestelle signalisiert den Mitarbeitern, dass das Unternehmen ihre Meinungen und Bedenken wertschätzt. Dies trägt dazu bei, ein Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern und der Unternehmensleitung aufzubauen, was wiederum das Mitarbeiterengagement und die Loyalität fördert.

  1. Rechtliche und regulatorische Einhaltung:

Selbst kleine Unternehmen unterliegen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Die Implementierung einer Meldestelle hilft sicherzustellen, dass das Unternehmen auf dem neuesten Stand der Vorschriften bleibt und mögliche Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen vermeiden kann.

  1. Innovationsförderung:

Eine Kultur der offenen Kommunikation und des Hinweisgebens ermutigt nicht nur zur Meldung von Fehlverhalten, sondern auch zur Weitergabe von Ideen zur Prozessverbesserung und Innovation. Mitarbeiter fühlen sich ermutigt, aktiv zur Weiterentwicklung des Unternehmens beizutragen.

  1. Zukunftssicherheit:

Unternehmen wachsen mit der Zeit. Die Implementierung einer Meldestelle in einem frühen Stadium legt den Grundstein für eine transparente und integre Unternehmenskultur, die auch bei zunehmender Mitarbeiterzahl aufrechterhalten werden kann.

MQM – Ihr zuverlässiger Partner als interne Meldestelle ist für Sie da, damit Ihr Unternehmen der Verpflichtung nach dem HinSchG nachkommen kann.

 

Warum sollten Sie MQM als Ihre interne Meldestelle nach dem HinSchG wählen? Hier einige Gründe, die unsere Kompetenz und unser Service auszeichnen:

MQM verfügt über fundiertes Fachwissen im Bereich des HinSchG und ist darüber hinaus als externer Datenschutzbeauftragter mit allen Themen rund um die DSGVO vertraut. Wir verstehen die rechtlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzes.

Insbesondere beim Schutz von Hinweisgebern und sensiblen Informationen, aber auch von Geschäftsgeheimnissen und Unternehmens-Know-how ist Vertraulichkeit von größter Bedeutung. MQM unterliegt einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die sicherstellt, dass alle Informationen und Hinweise vertraulich behandelt werden. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten bei uns in sicheren Händen sind. Wir können sicherstellen, dass die Informationen in den Gutachten optimal geschützt sind.

Wir wissen, wie wichtig eine schnelle Reaktion auf Hinweise und Anfragen ist. MQM stellt sicher, dass Ihre interne Meldestelle ständig besetzt ist und wir innerhalb der vorgeschriebenen Fristen reagieren. Eingehende Hinweise bearbeiten wir gründlich, professionell und vor allem persönlich, um mögliche Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Und innerhalb der vom HinSchG vorgegebenen 7-Tages-Frist bestätigen wir dem Hinweisgeber nicht nur den Eingang, sondern prüfen auch, ob es sich um einen Hinweis handelt, der tatsächlich unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt.

Dazu haben Ihre Mitarbeiter als Hinweisgeber folgende Möglichkeiten:

  1. Verwendung des Formulars auf der Website
  2. Kontaktaufnahme per E-Mail
  3. Telefon, WhatsApp oder persönlicher Termin

Durch die Beauftragung unseres Unternehmens als Ihre interne Meldestelle sparen Sie Kosten und entlasten Ihre internen Ressourcen. Statt zusätzliches Personal einzustellen oder bestehende Mitarbeiter für diese Aufgabe abzustellen, können Sie auf unsere spezialisierten Dienstleistungen zurückgreifen. Wir übernehmen den Betrieb Ihrer Meldestelle und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Diesen Service bieten wir Ihnen für einen jährlichen Grundpreis von nur 0,79 € / Mitarbeiter und Monat an. Für jede Meldung, die wir über Ihr Unternehmen erhalten, berechnen wir eine Pauschale von 39 €. Die Abrechnung der Pauschale erfolgt monatlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Als Meldestelle führen wir gründliche Prüfung der Hinweise durch, damit Sie Maßnahmen ergreifen können. Wir sind also nicht nur eine Meldestelle für Hinweise, sondern prüfen auch, ob die gemeldeten Hinweise unter § 2 HinSchG fallen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Hinweise dennoch an Sie weitergeleitet und dokumentiert, damit Sie ggf. sinnvolle Schritte zur Verbesserung Ihrer Organisation einleiten können.

Fazit

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Erfüllung Ihrer Compliance-Anforderungen und schützen Sie Hinweisgeber/Whistleblower und Ihre sensiblen Informationen. Profitieren Sie von unserem unkomplizierten Service und entscheiden Sie sich für MQM als Ihre interne Meldestelle!

Habe ich Ihr Interesse geweckt?

Dann lassen Sie uns über Ihre Unternehmenszielsetzung sprechen und gemeinsam ein Konzept entwickeln.
Sichern Sie den Wert Ihres Unternehmens nachhaltig durch ein Qualitäts-Upgrade!

Gegenseitiger Informationsaustausch ist kostenlos, aber niemals umsonst!
Die einzige Investition ist etwas Zeit und Neugier.

Was kostet die Nutzung der MQM-Meldestelle?

Jährlicher Grundpreis

Diesen Service bieten wir Ihnen zu einem jährlichen Grundpreis von nur 0,79 € / Mitarbeiter und Monat an.

Teilen Sie uns bei der Angebotsanfrage einfach den aktuellen Stand Ihrer Mitarbeiter mit und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot mit dem für Sie zutreffenden Betrag. Da es sich um Jahresbeiträge handelt, erfolgt keine Nachberechnung oder Gutschrift, wenn sich Ihre Mitarbeiterzahl im Laufe des Jahres ändert (unabhängig davon, ob sie steigt oder sinkt). Im Folgejahr wird die aktuelle Mitarbeiterzahl wieder berücksichtigt.

Fallpauschale

Für jede Meldung, die wir über Ihr Unternehmen erhalten, berechnen wir eine Pauschale von 39 €. Die Pauschale wird monatlich berechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wir prüfen bei den eingehenden Meldungen, ob überhaupt ein Zusammenhang mit den im HinSchG vorgesehenen Fällen besteht oder ob es sich nur um eine „Beschwerde“ oder „Dampfablassen“ handelt. Selbstverständlich leiten wir auch diese Meldungen an Sie weiter, auch wenn sie nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen, denn es kann auch für Ihr Unternehmen hilfreich sein, diese positiv zu wenden.

Hört sich das nach einem fairen Angebot an?

Dann kontaktieren Sie uns über das Anfrageformular oder schreiben Sie eine E-Mail an info@mqm-miebach.de. Teilen Sie uns die aktuelle Anzahl Ihrer Mitarbeiter mit und fordern Sie ein Angebot an, damit MQM Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz werden kann.

Anfrage stellen:

Füllen Sie nachfolgendes Formular aus und erhalten Sie das für Ihr Unternehmen passende Angebot:

Idealerweise geben Sie den Namen genauso an, wie dieser im Handelsregister / Vereinsregister oder zumindest bei der Gewerbeanmeldung steht.
Jeder Kopf zählt, also sowohl Geschäftsführung als auch Minijobber oder Zeitarbeitskraft.

Auf der Grundlage Ihrer Angaben senden wir Ihnen das Angebot als interne Meldestelle zu. Gibt es sonst noch etwas, was wir über Ihr Unternehmen wissen sollten oder was Sie uns mitteilen möchten?

Hier können Sie direkt einen Hinweis geben: